Ansprechpartner für Anti-Korruption
Nach der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung zur präventiven und repressiven Korruptionsbekämpfung in der staatlichen Verwaltung des Freistaates Sachsen hat das Staatsministerium einen Ansprechpartner für Anti-Korruption (AAK) bestellt.
Neben internen Hinweisen nimmt der Ansprechpartner für Anti-Korruption Ihren Hinweis nur entgegen, soweit sich der Korruptionsverdacht auf einen Bediensteten des SMIL bezieht. Der Hinweis muss sich auf Tatsachen – nicht nur auf Vermutungen – stützen, damit niemand zu Unrecht belastet wird.
Einen begründeten Korruptionsverdacht können Sie – bei Bedarf auch anonym – beim Anti-Korruptions-Telefon äußern. Das Telefon ist zentral bei dem Sächsischen Staatsministerium des Innern (Stabsstelle Innenrevision) für die gesamte Staatsregierung eingerichtet worden und existiert seit vielen Jahren.
Telefon: 0351-8032925
Schriftliche Hinweise sind an folgende Postanschrift möglich:
Sächsisches Staatsministerium des Innern, Stabsstelle Innenrevision
Anti-Korruptions-Telefon
01095 Dresden
Seit dem 1. August 2024 ist Stephan Gößl der Ansprechpartner für Anti-Korruption. Wenn Sie einen konkreten, begründeten Korruptionsverdacht in Bezug auf eine Bedienstete oder einen Bediensteten des SMIL haben, nimmt er Ihren Hinweis entgegen. Der Ansprechpartner für Anti-Korruption ist wie folgt erreichbar:
Telefon: 0351 564-50065
E-Mail-Postfach: aak@smil.sachsen.de (Hinweis: Auf Ihre Mail kann nur der Ansprechpartner und im Vertretungsfall die stellvertretende Ansprechpartnerin Romy Schneider zugreifen!)
Ihr Hinweis wird selbstverständlich vertraulich behandelt. Entsprechende Informationen in einem begründeten Korruptionsverdachtsfall werden nur an die Hausleitung des SMIL sowie nachfolgend an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet, sofern sich der mitgeteilte Verdacht erhärtet hat. Soweit hausintern aufgrund des Hinweises arbeits- und beamtenrechtliche Maßnahmen einzuleiten sind, erhalten darüber hinaus die mit der weiteren Bearbeitung betrauten Bediensteten Kenntnis von Ihrem Hinweis.
„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“. Dieser Grundsatz ergibt sich aus Artikel 3 des Grundgesetzes und Artikel 18 Absatz 1 der Sächsischen Verfassung. Dieser elementare Grundsatz ist ein tragendes Element allen Verwaltungshandelns und verpflichtet die öffentliche Verwaltung, niemanden zu bevorzugen. Alle Bediensteten des Freistaates haben sich zur Einhaltung dieses Grundsatzes verpflichtet. Antragsteller, Bürger und Unternehmen, die sich mit einem Anliegen an die Verwaltung wenden, müssen darauf vertrauen dürfen.
Gleichwohl kommt es in Einzelfällen vor, dass mit unlauteren Mitteln versucht wird, auf Verwaltungsentscheidungen Einfluss zu nehmen, um – im eigenen Interesse oder zur Erlangung eines Vorteils zugunsten eines Dritten – ein bestimmtes Verwaltungshandeln oder eine bevorzugte Behandlung zu erreichen. Diese Form der Beeinflussung von Verwaltungshandeln, zum Beispiel durch das Anbieten oder das Fordern von Vorteilen, wird als „Korruption“ bezeichnet. Der deutsche Gesetzgeber hat den Begriff der Korruption allerdings weder definiert noch verwendet er ihn in seinen strafrechtlichen Vorschriften. Er sanktioniert jedoch das mit Korruption verbundene Unrecht in verschiedenen Straftatbeständen des Strafgesetzbuches (StGB), wie der Vorteilsannahme (§ 331 StGB), der Bestechlichkeit (§ 332 StGB) sowie der Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) und der Bestechung (§ 334 StGB).
Auf Basis der betreffenden Verwaltungsvorschriften, der VwV Anti-Korruption und der VwV Belohnungen, Geschenke und sonstige Vorteile steht sowohl ein Instrumentarium für die Korruptionsprävention als auch für die Korruptionsbekämpfung zur Verfügung. Darüber hinaus unternimmt die sächsische Landesverwaltung viel, um Korruption zu verhindern. Dennoch: Trotz aller Sensibilisierungs-, Präventionsmaßnahmen und Kontrollmechanismen kann ein mögliches Fehlverhalten von Bediensteten der öffentlichen Verwaltung nie vollständig ausgeschlossen werden.
Soweit Sie als Bediensteter des SMIL einen auf Tatsachen gestützten Korruptionsverdacht haben, informieren Sie bitte Ihren Vorgesetzten. Diese Mitteilung kann
- auch (also gleichzeitig) oder
- nur gegenüber dem Ansprechpartner für Anti-Korruption erfolgen. Beide Möglichkeiten stehen Ihnen demnach offen. Sofern sich Ihr Verdacht auf einen Bediensteten des Landesamtes für Denkmalpflege (LfD), das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) oder das Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN) bezieht – alle drei nachgeordneten Behörden gehören zum Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung – können Sie sich an die dortigen Ansprechpartner für Anti-Korruption wenden. Die Ansprechpartner sind auf der jeweiligen Homepage der Behörden veröffentlicht.
Bitte bedenken Sie immer, wenn Sie einen Verdacht äußern, dass jemand anders belastet wird. Bloße Vermutungen, die Sie haben, reichen also nicht aus.
Berücksichtigen Sie, dass der Ansprechpartner für Anti-Korruption keine Beschwerden allgemeiner Art entgegen nimmt, die ein irgendwie geartetes Verwaltungshandeln oder Verhalten von Bediensteten betreffen, das als unpassend empfunden wird.
Möchten Sie eine Straftat zur Anzeige bringen, können Sie sich unmittelbar an die Online-Wache der Polizei Sachsen wenden.
Zudem steht Ihnen das Anti-Korruptions-Telefon der Polizeidirektion Leipzig zur Verfügung, das dort zentral im Direktionsbüro eingerichtet ist. Dort werden Hinweise, gegebenenfalls auch anonym, angenommen.
Telefon: 0341-96644444
Mail: antikorruption.pd-l@polizei.sachsen.de
Schriftliche Hinweise sind an folgende Postanschrift möglich:
Polizeidirektion Leipzig
Direktionsbüro | Antikorruption
Dimitroffstraße 1
04107 Leipzig