Transparenzhinweis
Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Voraussetzung dafür ist ein Antrag. Für Anfragen dazu benutzen Sie bitte das extra eingerichtete Postfach: transparenzgesetz@smil.sachsen.de.
Der Sächsische Landtag hat in seiner Plenarsitzung am 3. Dezember 2025 das Erste Gesetz zur Änderung des Sächsischen Transparenzgesetzes beschlossen. Dadurch verschiebt sich die Inbetriebnahme der Transparenzplattform um zwei Jahre auf den 1. Januar 2028. Eine Inbetriebnahme der Transparenzplattform zum 1. Januar 2026 erfolgt somit nicht. Es bleibt im Übrigen bei der derzeitigen Rechtslage. Als nächster Schritt ist die Überarbeitung des Sächsischen Transparenzgesetzes geplant.
Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, ab 1. Januar 2028, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen. Das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung ist eine transparenzpflichtige Stelle.