Europäischer Ausschuss der Regionen (AdR)
Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) wurde 1994 durch den Vertrag über die Europäische Union errichtet. Er ist ein beratendes Organ, das aus Vertretern der regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften Europas besteht. Der AdR muss in Bereichen, die die kommunale und regionale Verwaltung betreffen ‒ zum Beispiel in Fragen der Regionalpolitik, der Kohäsionspolitik, des Umweltschutzes oder bei Bildung und Verkehr ‒ angehört werden, bevor neue auf EU-Ebene ergriffen werden.
Dem Ausschuss gehören 329 ordentliche und 329 stellvertretende Mitglieder an, wobei sich die Zahl der Vertreterinnen und Vertreter je Mitgliedstaat nach dessen Einwohnerzahl richtet. Die deutsche Delegation im AdR hat 24 ordentliche und 24 stellvertretende Mitglieder. Für die 8. Mandatsperiode von 2025 bis 2030 sind seit 2025 Staatsminister a.D. Thomas Schmidt, MdL (CDU) und Staatsminister a.D. Martin Dulig, MdL (SPD) ordentliche Mitglieder für den Freistaat Sachsen. Stellvertretende Mitglieder sind Dr. Peter Jahr (Kreisrat Mittelsachsen, CDU) und Thorsten Ruban-Zeh (Oberbürgermeister von Hoyerswerda, SPD).
Thomas Schmidt gehört als ordentliches Mitglied den Fachkommissionen für Wirtschaft (ECON) sowie für Sozialpolitik, Bildung, Arbeit, Forschung und Kultur (SEDEC) an. Er ist Vorsitzender der Deutschen Delegation und Mitglied im Präsidium des AdR. Darüber hinaus vertritt er den Freistaat Sachsen in der Automotive Regions Alliance (ARA) des AdR und ist Vorsitzender der Automotive Intergroup (CoRAI).
Martin Dulig gehört als ordentliches Mitglied den Fachkommissionen für Umwelt, Klimawandel und Energie (ENVE) und für Natürliche Ressourcen (NAT) an. Außerdem ist er ebenfalls Mitglied in der Automotive Intergroup (CoRAI) und Mitglied in der neuen Intergroup Wein.
- Europäischer Ausschuss der Regionen
- Committee of the Regions - Automotive Intergroup (CoRAI)
- Committee of the Regions – Intergroup Wine
- Automotive Regions Alliance (ARA) des AdR
Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) ist die Stimme der Regionen und Städte in der Europäischen Union (EU). Er vertritt die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der gesamten Europäischen Union und gibt Stellungnahmen zu neuen Rechtsvorschriften ab, die Auswirkungen auf die Regionen und Städte haben (dies betrifft etwa 70% aller EU-Rechtsvorschriften).
Der AdR ist eine politische Versammlung und besteht aus 329 Mitgliedern und 329 Stellvertretern aus allen EU-Staaten (gegliedert nach Parteien, mit einem Präsidenten an der Spitze), die auf kommunaler oder regionaler Ebene gewählt wurden, etwa als Abgeordneter, Gemeinderat, Bürgermeister oder Präsident einer Region. Die Mitglieder tagen sechs Mal jährlich im Plenum in Brüssel, um Stellungnahmen zu vorgeschlagenen Rechtsvorschriften zu debattieren und Entschließungen zu Maßnahmen zu verabschieden, die die EU ergreifen soll.
Der Ausschuss der Regionen trifft sich sechs Mal im Jahr in Brüssel zu Beratungen im Plenum. Die Mitglieder prüfen die von der Europäischen Kommission vorgelegten Legislativvorschläge in sechs Fachkommissionen (Unterausschüssen), die jeweils für bestimmte Politikbereiche zuständig sind, und erarbeiten Stellungnahmen, die dann auf den Plenartagungen des AdR erörtert und verabschiedet werden.
Alle zweieinhalb Jahre wählt die Plenarversammlung einen Präsidenten oder eine Präsidentin und einen Ersten Vizepräsidenten oder eine Erste Vizepräsidentin. Der Präsident vertritt den Ausschuss nach außen und leitet seine Arbeiten. Ist der Präsident abwesend oder verhindert, wird er vom Ersten Vizepräsidenten oder einem der weiteren Vizepräsidenten vertreten.
Die AdR-Mitglieder gehören entsprechend ihrer Parteizugehörigkeit einer Fraktion an. Im AdR gibt es sechs Fraktionen: Europäische Volkspartei (EVP), Sozialdemokratische Partei Europas (SPE), Liberale (Renew Europe), Grüne, die Europäischen Konservativen und Reformer (EKR) sowie die Europäische Allianz (EA).
Informationen zu den Aufgaben und zur Arbeit des AdR finden Sie hier: cor.europa.eu/de/unsere-arbeit
Alle Mitglieder des Europäischen Ausschusses der Regionen können auf der Mitgliederseite recherchiert werden mit den Angaben, wo sie herkommen, welcher Fraktion und Fachkommissionen sie angehören und welche Arbeitsschwerpunkte sie haben:
Der Freistaat Sachsen liegt im Herzen Europas und profitiert seit der Deutschen Wiedervereinigung von Europa und der Europäischen Union: Wir haben gute Beziehungen zu unseren unmittelbaren Nachbarn Polen und Tschechien aufgebaut, und in den letzten 30 Jahren wurden aus Nachbarn Partner und aus Partnern Freunde.
Das Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL) verantwortet neben der Zuständigkeit für den Ausschuss der Regionen die EU-Programme der grenzübergreifenden und interregionalen Zusammenarbeit (Interreg) sowie für die ländliche Entwicklung (LEADER). Auch der Strukturwandel in der Lausitz und im Mitteldeutschen Revier wird über den Just Transition Fund (JTF) der Europäischen Union gefördert und im SMIL verantwortet. Darüber hinaus werden die Stadtentwicklung und zahlreiche Vorhaben der Verkehrsinfrastruktur mit Mitteln der Europäischen Union gefördert.
Der Ausschuss der Regionen (AdR) als Vertretung der Städte und Regionen bietet darüber hinaus selbst Veranstaltungen und Beteiligungsformate an. Zu den seit vielen Jahren etablier-ten Veranstaltungen zählen die Europäische Woche der Regionen und Städte im Oktober.
Die Zuständigkeit für die Europapolitik hat innerhalb der Staatsregierung die Sächsische Staatskanzlei.
Einen Überblick über die Europapolitik des Freistaates Sachsen finden Sie unter: https://www.europa.sachsen.de/
Die Interessen Sachsens in Brüssel vertritt die Vertretung des Freistaates Sachsen bei der Europäischen Union in Brüssel. Auf der Seite des Verbindungsbüros finden Sie zahlreiche Informationen unter: https://www.bxl.sachsen.de/